Auf dieser Seite geben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps, die Sie vor Ihrer Veranstaltung beachten sollten.
Die eine oder andere Information kann bei der Planung von großem Nutzen sein.
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Wie lange sollte man im Voraus buchen?
In der Regel sollte man 6-8 Monate vor dem Veranstaltungstermin buchen.
Generell gillt, je früher, desto besser, da es Termine gibt, die bis zu einem Jahr im Voraus gebucht werden.
Was muß ich als Veranstalter vorbereiten?
Der Discjockey benötigt ca. 2 x 2 Meter für sein Equipment und Tonträger. Bei Veranstaltungen im Freien
sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des Diskjockeys und seiner Ausrüstung. Der Veranstalter
sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des Discjockeys zu.
Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen.
Wie ist der zeitliche Ablauf meiner Veranstaltung?
Die Anreise des Discjockeys erfolgt ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Sie bestimmen natürlich den
Ablauf Ihrer Veranstaltung. Entweder bei unserem Vorgespräch, oder am Veranstaltungsabend.
Wichtig ist eine rechtzeitige Abstimmung mit unserem Discjockey vor Ort, der Sie auch mit hilfreichen Tipp´s
unterstützen kann. Sie entscheiden auch, wann Ihre Veranstaltung zuende ist. Bei Festpreisen wird nur die
vereinbarte Gage am Ende der Veranstaltung fällig. Bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen haben Sie die
Möglichkeit, nach Absprache mit unserem Discjockey, die Buchungszeit zu verlängern. Für Verlängerungen
wird eine Stundenpauschale von 50,00€ je weiterer Stunde zur abgesprochenen Gage berechnet.
Zahlbar ebenfalls am Ende der Veranstaltung.
Kann ich Musikwünsche äußern?
Musikwünsche können Sie natürlich schon bei unserem persönlichem Vorgespräch in Auftrag geben, aber
auch jederzeit während der Veranstaltung. Der Discjockey wird auf den Tischen darüber hinaus noch
Musikwunschkärtchen auslegen, damit jeder Gast die Möglichkeit hat, seinen persönlichen Musikwunsch zu
hören. Wichtig ist natürlich, das Musikwünsche möglichst tanzbar sind und die gute Laune fördern. Zur Zeit
sind 60.000 Titel auf Ihrer Veranstaltung verfügbar.
Was muß ich bezahlen?
Bei Festpreisen wird nur die vereinbarte Gage am Ende der Veranstaltung fällig. Bei zeitlich begrenzten
Veranstaltungen haben Sie die Möglichkeit, nach Absprache mit unserem Discjockey, die Buchungszeit zu
verlängern. Für Verlängerungen wird eine Stundenpauschale von 50,00€ je weiterer Stunde zur
abgesprochenen Gage berechnet. Zahlbar ebenfalls am Ende der Veranstaltung in Bar.
Was muß ich als Veranstalter bei Urherberschutzrechten beachten?
Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) bei Öffentlichen
Veranstaltungen ist allein der Veranstalter verantwortlich. [Gema]
Nichtraucherschutz
Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes ist ebenfalls der Veranstalter verantwortlich.
[Nichtraucherschutzgesetz]
Für was muß ich im Schadensfall Haftung übernehmen?
Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des Discjockeys und die Sicherheit der Ausrüstung des
Discjockeys am Veranstaltungsort verantwortlich. Werden Schäden an der Ausrüstung des Discjockeys vom
Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter hierfür. Dem Veranstalter steht es
frei, sich die entstehenden Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.
Solten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Nachricht. Wir unterstützen und beraten Sie gern. Natürlich kostenfrei. [Kontakt]
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